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Freiheit, Gesellschaft, Goetheanum

Vom 26. bis 28. April 2024 fand in Dornach am Goetheanum die ordentliche Generalversammlung der AAG statt. Der Titel lautete: Wie werden wir der Freiheit des Menschen in unserer Gesellschaft gerecht? Das Verhältnis von Generalversammlung, Anthroposophischer Gesellschaft und Freier Hochschule.

von Gerhard Stocker | 23.05.2024
Goetheanum bei Nacht. Foto: G.Schuster

Peter Selg machte den Auftakt mit einem Impulsbeitrag zur Frage nach dem Monden- und dem Sonnen-Karma. Er bezog sich dabei auf Rudolf Steiners Karma-Vortrag vom 16.2.1924. Da heißt es: Vergangenes und Zukünftiges empfinden lernen! Eine Gesellschaft bilden, die sich dem stellt, was die Zeit fordert! Das Mondentor: die große Buchhaltung der Vergangenheit, das Sonnentor: Zukunftskräfte. Die Sonnenkräfte „schieben“ uns aus dem Leben hinaus in das Nachtodliche. Sie wirken gegen den Egoismus. Aber auch für eine Gesellschaft stellt sich die Frage: Woher kommen wir – wohin gehen wir?

Dass sich die AAG als Weltgesellschaft empfinden darf, wurde unterstrichen durch die Anwesenheit von mehr als dreißig Landesrepräsentanten – aus Neuseeland, Indien, Spanien, USA, Brasilien, Dänemark und Norwegen, um nur einige Landesgesellschaften zu nennen.

Eine Vortragszeit war Mary Stuart-Adams, Landesrepräsentantin der USA, vorbehalten, die über äußere und innere Aspekte der am 8. April 2024 über Nordamerika zu beobachtenden Sonnenfinsternis sprach.

Man durfte mit Spannung erwarten, wie sich die Zusammenkunft weiter gestalten würde, insbesondere nach der außerordentlichen und der ordentlichen Generalversammlung des Jahres 2023, die noch von juristisch-vereinsrechtlich geprägten Anträgen und Auseinandersetzungen dominiert wurden.

Deutlich war nun zu spüren, wie die Flut von Anträgen durch eine vorausschauende und kommunikative Abstimmung mit den Antragstellern in überschaubare Bahnen gelenkt und geordnet werden konnte. Auch die Bemühungen um eine verbesserte Debatten- und Gesprächskultur zeitigten gewisse positive Auswirkungen. So wurde die Zahl der Redner in Pro und Contra eingeteilt sowie die Redezeit limitiert.

Insgesamt waren in der Einladungsschrift zur Generalversammlung etwa 20 Anträge, Beiträge, Anliegen, Initiativen und eine Bitte aufgeführt.

In einem Feststellungsantrag zum Konstitutionsvorgang, der von Justus Wittich und Gerald Häfner formuliert worden war, wurde der bisherige Verlauf dieses Prozesses rekapituliert und betont, was in der letztjährigen Generalversammlung bereits beschlossen wurde. Mit Blick auf das Weitere wurde darin ausgeführt, dass eine Konstitutionskommission bzw. ein sog. Konvent einzuberufen sei, der weitere Vorschläge ausarbeiten und der nächsten Generalversammlung zur Diskussion und Entscheidung vorlegen soll. Im Zentrum dieser Arbeit soll ein Vorschlag zur Neuergreifung der Konstitution im Sinne der Weihnachtstagung von 1923 und im Kontext der heutigen, veränderten Zeitenlage stehen.

Die Frage, in welchem Verhältnis die heutige Anthroposophische Gesellschaft zum Geist und zu den Statuten der Weihnachtstagung steht, spiegelte sich in vielen der gestellten Anträge wider. So in Antrag 3 der Forumgruppe 11, der das Anliegen so formuliert: Übergeordnetes Ziel ist die Verwirklichung des Geistes der Gründungs-Statuten der Weihnachtstagung von 1923. Des Weiteren der Antrag 5 von Peter Takáts stellvertretend für 48 Mitglieder aus Ungarn, der einen Vorschlag unterbreitete für eine Präambel, die, den Statuten der Allgemeinen Gesellschaft vorangestellt, die wesentliche Elemente der WT-Statuten aufgreift. Dieser Antrag wurde seinem Inhalt nach anerkannt und als wesentlicher Beitrag zu der weiteren Behandlung der Konstitutionsfrage angesehen, für eine unmittelbare Umsetzung jedoch abgelehnt. Auch die Vorschläge von Uwe Werner im Antrag 6 nehmen Bezug auf die Weihnachtstagung von 1923: Die Mitgliederversammlung solle als Delegiertenversammlung zu organisieren und das Element der konsultativen Abstimmungen einzubeziehen sein. Der Antrag 7 von Eckard Dönges stützt sich ebenfalls auf die Weihnachtstagung und fordert die Einfügung des Artikels 4 der damaligen Weihnachtstagungsstatuten in die aktuellen Gesellschaftsstatuten, der die Anthroposophische Gesellschaft als eine öffentliche Gesellschaft beschreibt, bei der „jedermann ohne Unterschied der Nation, des Standes, der Religion, der wissenschaftlichen oder künstlerischen Überzeugung“ Mitglied werden kann.

Um einen wesentlichen Punkt des Verständnisses der Anthroposophischen Gesellschaft und der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft ging es im Antrag 8, in dem Thomas Heck ein Reglement fordert zur Neubestellung und Wiederwahl von Mitgliedern der Goetheanumleitung, demzufolge über Neubesetzung und Amtszeitverlängerung von der Generalversammlung abgestimmt werden müsse. Zu diesem Vorschlag wurde ein Gegenantrag der Goetheanumleitung eingebracht, der ausführlich und mit Nachdruck betonte, dass sie in der Forderung Thomas Hecks einen ähnlichen Vorgang sehe wie anderenorts, wo in die Freiheit von Forschung und Lehre eingegriffen werde. Zu einer Debatte und damit zu einer nochmaligen Darstellung des strittigen Punktes und in der Folge zu einem weiteren Schritt der Bewusstseinsbildung kam es nicht, weil ein Ordnungsantrag auf Nicht-Eintreten in die Debatte mit großer Mehrheit von der Mitgliedschaft im Saal angenommen wurde. In einer ausführlichen Anmerkung im Programmheft der Generalversammlung erläuterte der Vorstand seine Haltung gegen den Antrag 8: Wir verstehen die Sozialarchitektur der Weihnachtstagung so, dass die Anthroposophische Gesellschaft den Willens- und Schutzraum bildet für die ihr eingestiftete Freie Hochschule, die sich deshalb in der Besetzung ihrer Leitungsfunktion und der Ausübung von Forschung und Lehre frei und nach eigenen Regeln betätigt. Darüber hinaus wurde in der Anmerkung des Vorstands deutlich gemacht, in welchem Zusammenhang der Vorstand und die Sektionsleitenden in der Goetheanumleitung stehen. Der Vorstand habe mitnichten seine Verantwortung und seine Souveränität abgegeben. Vielmehr sei die Goetheanumleitung seit 2012 ein gemeinsames Beratungs- und Bewusstseinsorgan. Beigefügt wurde die Geschäftsordnung der Goetheanumleitung in der aktuellen Fassung vom 18. Februar 2020.

Ein wesentlicher und hervorzuhebender Beitrag kam aus der Forumgruppe transparente Kommunikation, deren Motto lautete: Transparente Kommunikation schafft Vertrauen, unausgesprochene Absichten zersetzen. In dem Antrag heißt es: Nehmen wir wahr, was alles geschieht, und sprechen wir miteinander? Oder stellen wir bloß Vermutungen an (Echokammer)? Könnte es sein, dass Gesellschaft nicht Macht, sondern Initiative und Resonanz zur Grundlage hat?

Der Schatzmeister der AAG Justus Wittich erläuterte in einer sehr übersichtlichen und verständlich gefassten Darstellung die aktuellen Finanzen am Goetheanum. Ausführlich ging er auf die Frage ein, wie sich der allgemeine Kurs in der Finanzgestaltung erkennen und handhaben ließe. Intensive Aktivitäten am Goetheanum erforderten auch ein hohes Finanzaufkommen, das sich alleine durch Ticket-Verkäufe nicht aufbringen ließe. Der bestehende Kurs sei bis zu drei Jahre durchführbar. Allerdings brauche es einen gut gesicherten Konsens für die Ziele der Jahre danach.

Die Neuberufung von Stefan Hasler in den Vorstand wurde von der Mitgliedschaft mit großer Mehrheit bestätigt. Im Vorfeld gab es Irritationen, weil ein Antrag eingereicht wurde, der die neue Berufung in den Vorstand aufschieben wollte. Dieser Antrag wurde aber zurückgezogen.

Der Vorstand wurde für das zurückliegende Geschäftsjahr mit deutlicher Mehrheit entlastet.

Gerhard Stocker | AGiD, Generalsekretär

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