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Auf dem Weg zum Formwandel für die Kraft der Anthroposophie

Mitte Dezember fand im Grundsteinsaal im Goetheanum die erste öffentliche Darstellung der Arbeit des Konvents zu Erneuerung der Verfassung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft statt. Etwa fünfzig meist fachkompetente Menschen waren dazu angereist und weitere fünfzig Menschen aus verschiedenen Teilen der Welt nahmen online teil, wofür auch eine englische Übersetzung angeboten wurde.

von Monika Elbert | 24.01.2026

Ausführlich wurden Einblicke in die Arbeitsweise und die Arbeitsschritte des Konvents gegeben. Blickleitende Kernpunkte für die Ausarbeitung, denkbare Varianten und vor allem die ideellen Grundlagen, die es in die Zukunft zu führen gilt, wurden angeschaut und bearbeitet. In Arbeitsgruppen wurden diese Kernpunkte vertieft, die eingebrachten Ideen bewegt und aufgenommen. Im Plenum wurde die Spannbreite von Ausrichtungsmöglichkeiten verhandelt und bereits auf die kommende Jahresversammlung geschaut. 

Nach diesem Austausch werden wir uns nun im Januar für fünf Tage erneut in die Schreibwerkstatt zurückziehen, das Gehörte auswerten und an der Konkretisierung des Statutenentwurfs weiterarbeiten, der dann zur Jahresversammlung am 17.–19. April 2026 zur Diskussion allen Mitgliedern vorgelegt werden soll. Wir werden alle Mitglieder der Weltgesellschaft bitten, sich mit dem dann vorgelegten Entwurf (ggf. auch mehrere Varianten) zu befassen, in Gruppen durchzuarbeiten und Ideen und Gedanken in die Konventgruppe zu geben, damit so im Laufe des kommenden Jahres möglicherweise ein abstimmungsfähiger Entwurf für die Jahresversammlung 2027 erarbeitet und vorgelegt werden kann. 

In der beiliegenden ausführlicheren Darstellung, die den an der Tagung im Dezember Teilnehmenden vorlag, sind die wichtigsten Grundgedanken, Kernfragen und der Zwischenstand der Arbeit des Konvents zu finden. Wir sind sehr dankbar für die Zeit und den Aufwand, den die angereisten und zugeschalteten Menschen auf sich genommen haben, um uns hier einen Resonanzraum für die Weiterarbeit zu ermöglichen.

 

Monika Elbert

 

Zukunft der Anthroposophischen Gesellschaft - Auf dem Weg zum Formwandel

- für die Kraft der Anthroposophie

 

Wo steht der Konvent mit seiner Arbeit? 
Aus Anlass der Mitgliedertagung vom 12. – 14. Dezember 2025

 

Die 12 Mitglieder des Konvents sind zuversichtlich, zur nächsten Generalversammlung einen Vorschlag für eine neue, aktualisierte Konstitution der (Allgemeine) Anthroposophischen Gesellschaft vorlegen zu können. Der Konvent hat sich bis jetzt zu fünf mehrtägigen Arbeitszusammenkünften getroffen. Das Ziel ist, einen zugleich

idealistischen wie realistischen Zugriff für die Statuten zu finden. Heute sind wir eine Weltgesellschaft mit 40.000 Mitgliedern auf allen Kontinenten. Mit der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft haben wir eine Institution mit 12 fachlichen Sektionen und dem geistigen Fundament der 1. Klasse. Ein weiteres Glied umfasst den Goetheanum Betrieb und die Vermögensverwaltung. Unser rechtlicher Ausgangspunkt ist dabei der existierende Verein «Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft». Wie kann er uns weiterhin als rechtlicher Träger so dienen, dass dabei der Gründungsimpulses von 1923 aufgegriffen und fortgeführt wird? Wir meinen, dass wir diese Perspektive durch eine klare Gliederung erreichen können. Hinzu kommen die Organe, die sich aus dem Leben herausgebildet haben und die wir nun auch konstitutionell aufnehmen wollen (Goetheanum Leitung, Konferenz der Landesrepräsentanten, Internationaler Schatzmeisterkreis). 


In den neuen Statuten soll dementsprechend gesagt werden, dass der Gesamtzusammenhang «Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft» folgende Glieder umfasst:

 

a) die Anthroposophische Weltgesellschaft

b) die Freie Hochschule für Geisteswissenschaft

c) das Goetheanum als Bau und Betrieb

d) die Verwaltung von Wohn-Liegenschaften und Beteiligungen (Weleda AG)

 

Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft – die ins Handelsregister eingetragen ist – erfüllt ihre dienenden Aufgaben und Ziele gemäss dieser rechtlichen Gliederung. Damit kann jedes dieser Glieder als rechtlicher Innenraum mit der notwendigen Autonomie und der notwendigen Verbundenheit mit dem Ganzen ausgestaltet werden. Dabei scheinen uns folgende Punkte wesentlich: 

Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft

  • Die Anthroposophische Gesellschaft als Weltgesellschaft, mit allen Landesgesellschaften und Gruppen (40.000 Mitglieder) kann mit aktualisierten Weihnachtstagungs-Statuten Rudolf Steiners beschrieben werden als ein freier (herrschaftsloser) Initiative- und Begegnungsraum für Anthroposophie und dem gemeinsamen Willen für die Freie Hochschule. Diese Offenheit und gleichzeitig Verbindlichkeit kann die Vielfalt der Mitglieder zusammenführen und gemeinsames Bewusstsein für die individuellen und gemeinsamen Aufgaben der Anthroposophie in unserer Zeit wecken.

     

  • Die Freie Hochschule für Geisteswissenschaft ist geistig und in ihrer Handhabung nach eigenen Regeln selbstverwaltet. Die Leitungspersönlichkeiten für die Sektionen und für die Klasse werden berufen und bilden die Hochschulleitung. Leitungspersonen der Hochschule haben die Aufgabe, das spirituelle Leben für die Tätigkeitsgebiete durch Forschung, Lehre und Austausch in dem jeweiligen Sektionsfeld zu entwickeln. Ferner gehört es zur Aufgabe der Hochschulleitung, die Arbeit der Ersten Klasse von Gruppen und Einzelpersonen zu begleiten und zu impulsieren.

     

  • Der Betrieb des Goetheanum mit all seinen Funktionen und Abteilungen sowie die Administration der Gesellschaft und weiteren Aufgaben werden vor Ort durch den Vorstand in ständiger Beratung mit der Goetheanum Leitung geführt.

     

  • Die Vermögenswerte (Wohnimmobilien, Beteiligungen wie Weleda-Aktien) werden von eigens gebildeten Fach-Gremien verantwortet. Diese brauchen eine sachgemäße Autonomie wie auch volle Verbundenheit mit dem Ganzen.

     

  • Als verbindendes Glied kommt dem Vorstand eine «Scharnier-Funktion» zu. Er wird in allen oder den meisten Leitungsgremien vertreten sein, ohne diese Gremien beherrschen zu können. Seine Aufgabe ist, die Glieder real zu einem Ganzen zu verbinden.

     

  • Durch die Beschreibung der Glieder wird ersichtlich, wer darin jeweils das Entscheidungsrecht hat. Diese jeweilige Leitung handelt im Sinne des Gliedes, und damit auch des Ganzen, ohne dass die Generalversammlung in die einzelnen Sachgeschäfte unsachgemäß einwirken kann. Die Generalversammlung bleibt oberstes Organ der Gesellschaft und trifft alle rechtlich vorgesehen Entscheidungen. Bei der in den Blick genommenen Lösung bleiben alle Mitglieder in einer einheitlich konstituierten, aber funktional gegliederten Gesellschaft. Die Mitgliedschaft wird in den weltweit tätigen Gruppen der Anthroposophischen Gesellschaft erworben, also der Name, wie er auch auf der Mitgliederkarte steht. Auch müssen keine Vermögenswerte übertragen werden. Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft bleibt als rechtsfähige Trägerorganisation bestehen. So ist ein Übergang in eine von Rudolf Steiner intendierte und zeitgemäße Gesellschaftsarchitektur ohne größere rechtliche Hürden möglich.

 

 

In Kooperation mit der Sektion für Sozialwissenschaften am Goetheanum

 

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