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Kolloquium Konstitution

Der Bericht vom Dezember in der richtigen Fassung

von Michael Schmock | 01/21/2020

Im Newsletter vom 15.12.2019 erschien mein Bericht zum "Kolloquium Konstitution". Leider handelte es sich hierbei um eine noch nicht korrigierte Fassung, die in Details den Vorgang rund um die Gründungsversammlung im 2. Abschnitt nicht ganz stimmig wiedergibt. Das Versehen habe ich bemerkt und am 18.12. die korrigierte Fassung auf die Homepage gestellt. Die alte Version hatte für Irritationen gesorgt und noch immer bekomme ich Zuschriften hierzu. Wir stellen Ihnen anbei den korrekten, nunmehr gültigen Text noch einmal zur Verfügung und bitten, den Fehler zu entschuldigen. Für die Redaktion, Michael Schmock Hier also der am 18.12.2019 veröffentlichte Text noch einmal:

In der Perspektive auf das Jahr 2023, zur 100-Jährigen „Geschichte“ der „Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft“ gibt es im Vorfeld noch „Baustellen“, die nach einer Lösung oder Aufarbeitung fragen. In diesem Sinne hatten sich Justus Wittich (AAG), Gerald Häfner (Sozialwissenschaftliche Sektion) und Michael Schmock (AG in Deutschland) zusammengetan und erneut zu einem Prozess im Umgang mit der „Konstitutionsfrage“ eingeladen. Das erste Kolloquium dazu fand am 7. Dezember mit ca. 40 TeilnehmerInnen in Stuttgart statt. Inhalt war zunächst die nochmalige Sichtung der Fakten und Dokumente, die ohne Interpretationen und Lösungsansätze durchgearbeitet werden sollten.

Ein Vorhaben, das viel Disziplin und gegenseitigen Willen zur Verständigung verlangt. Auch wenn immer wieder Auslegungen, Lösungsansätze und bisherige Arbeitsergebnisse anklangen – es ist tatsächlich gelungen durch die Ereignisse nochmal durchzugehen: Von der Gründung der  Anthroposophischen Gesellschaft 1912, über die Gründung des Johannesbauvereins in München und seiner „Umsiedlung“ nach Dornach als Schweizer Verein 1913, bis zur Umbenennung des Bauvereins in den „Verein des Goetheanum, der freien Hochschule für Geisteswissenschaft“ 1918, und der amtlichen Eintragung 1920. Dann folgt der Brand des ersten Goetheanums 22/23 und die damit verbundene Aufgabe eines Neubeginns. Im Juni 23 erfolgte dann der Beschluss zur  Zusammenfassung der Ländergesellschaften zu einer „Internationalen AG“ an Weihnachten 23, wo dann die Gründungsversammlung der AG in neuer Form durch Rudolf Steiner geleitet wurde und die Bezeichnung „international“ durch „allgemein“ ersetzt wurde.

Im Juni 24 fand die 3. außerordentliche Generalversammlung des Vereines des Goetheanums statt, auf der Rudolf Steiner von einer „einheitlichen Konstituierung“ sprach, die dann aber im Jahr 1924 nicht mehr erreicht wurde. Am 8. Februar 1925 erfolgte auf der 4. außerordentlichen Generalversammlung des Vereines des Goetheanums die Änderung von dessen Statuten unter dem neuen Namen AAG und die Eintragung dieser Beschlüsse. Das sind nur einige Stationen auf dem nicht vollständig dokumentierbaren Weg zu den heutigen Statuten. Die Frage, wie das im Einzelnen vor sich gegangen ist und wie wir den Vorgang verstehen können, ist Gegenstand des nächsten Kolloquiums im Februar 2020 in Dornach. Zum Abschluss gab es eine Runde zu der Frage: Warum den Kolloquiums-TeilnehmerInnen die Konstitutionsfrage so am Herzen liegt, und worin sie die „Verletzung“ bzw. die „Wunde“ sehen. Erstaunlich war, wie persönlich offen, ehrlich und diszipliniert die Versammlung ablaufen konnte.

Es war der Wille zu spüren, sich nach 100 Jahren und nach einigen gescheiterten Klärungs-Versuchen, gemeinsam um eine Verständigung zu ringen. Vielleicht geht es ja tatsächlich? Zur Generalversammlung 2020 wird das Fakten-Material in Auszügen für alle Mitglieder dokumentiert. Ob es einen Lösungs-Zukunfts-Aspekt gibt, wird dann die Generalversammlung in Dornach in 2021 „offenbaren“. Nur Geduld! Kleine Schritte machen und auf die positive Verständigung bauen! Weitere Berichte folgen dann.

Michael Schmock

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